Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule familiaris
Stand : 01.Jannuar 2023
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1. Allgemein
Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeglicher Verträge mit der Hundeschule familiaris. Das Personal der Hundeschule familiaris weist jeden Vertragspartner / jede Vertragspartnerin ausdrücklich darauf hin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedigungen ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages sind und händigt bei Vertragsabschluss ein Exemplar in Papierform aus. Jeder Vertragspartner / jede Vertragspartnerin bestätigt den Erhalt der Allgemeinen Geschhäftsbedingungen der Hundeschule familiaris, deren inhaltliche Kentnissnahme und das inhaltliche Verstehen bei Vertragsabschluss. Jeder Vertragspartner / jede Vertragspartnerin ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule familiaris ohne Ausnahme einverstanden. Eine Information über Änderungen dieser erfolgt von dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin eingenverantwortlich.
Eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten und des Personals der Hundeschule familiaris ist allen Pesonen, nach einer telefonischen Anmeldung, gestattet. Jeder Besucher / jede Besucherin ist sich bewusst über die Tatsache der Aufzeichnung der eigenen Person, aller Begleitpersonen und aller Tiere in Wort und Bild durch eine Sicherheitsanlage. Diese Aufzeichnungen dienen lediglich der Sicherheit der Hundeschule familiaris, unterliegen dem aktuellen Datenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland und werden für keine anderen Anwendungen zweckentfremdet. Ein eigenständiges Betreten des Betriebsgeländes ist sowohl Besuchern / Besucherinnen wie auch Vertragspartnern / Vertragspartnerinnen strengstens untersagt.
Das Personal der Hundeschule vertritt im Interesse der Inhaberin Sabine Handel das Hausrecht und ist in jeglicher Art und Weise weisungsbefugt. Den Anweisungen des Personals der Hundeshule familiaris ist Folge zu leisten.
Die Hundeschule familiaris betreibt ausnahmslos eine reine Zwingerhaltung.
Jeder diesser Zwinnger besteht aus einem Innenteil und einem Außenteil. Der Inneteil kann bei Bedarf von dem Außenteil abgegrenzt werden. Beide Bereiche sind jeweils ca 4 Quadratmeter groß und für jedes Tier im Zeitraum von frühestens 07:00 Uhr bis maximal 22:00 Uhr jederzeit frei zugänglich. Ausgenommen davon sind die Zeiträume, welche zur Reinigung des Innenbereiches benötigt werden. Im Zeitraum von spätestens 22:00 Uhr bis frühestens 07:00 Uhr steht dem jeweiligen Tier lediglich der Innenbereich zur Verfügung. Dieser Innenbereich ist mit Fliesen und einer beheizbaren Fläche ausgestattet. Diese Heizung wird bei Bedarf immer von dem Personal der Hundeschule familiaris zugeschaltet. Der Bedarf richtet sich dabei nach den Außentemperaturen und den tagesaktuellen Witterungseinflüssen (z.Bsp. Starkregen) Der Innenbereich dient an erster Stelle der Versorgung und der geschützten Übernachtung des Tieres. Dem Tier steht darin jederzeit frisches Wasser zur Verfügung. Jeder Zwinger ist für die Unterbringung eines Tieres gedacht. Im Umfang der Zwingeranlage besteht in zwei Zwingern die Möglichkeit zwei Tiere geneinsam zu betreuen. Weiterhin wird jedem Tier ein regelmäßiger Auslauf auf der zugehörigen Hundewiese, welche natürlich bewachsen ist, gewährt. Diese ist in etwa 200 Quadratmeter groß und, entsprechend der Vorgaben, durch einen Zaun gesichert. Bei Eignung des Tieres und auf Kundenwunsch wird dem Tier hier auch ein Kontakt zu weiteren Tieren ermöglicht. Die endgültige Entscheidung darüber unterliegt einzig und allein dem Personal der Hundeschule familiaris. Es besteht kein feststehhender Anspruch Seitens dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin auf einen solchen Kontakt des Tieres.
2. Dienstleistungsangebot
- Aufzucht von Assistenz- und Blindenführhunden
- Stationäre Ausbildung von Assistenz- und Blindenführhunden
- Mobile Ausbildung von Assistenz- und Blindenführhunden
- Beratung und Hilfe bei Problemen mit Assistenz- und Blindenführhunden
- Hundepenson für Familienhunde aller Rassen ab mittlerer Größe (mindesstens 30,00 cm Schulterhöhe) und ab dem 6. Lebensmonat
- Hundepension für Assistenz- und Blindenführhunde
- Hundetagesstätte für Familienhunde aller Rassen ab mittelerer Größe (mindestens 30,00 cm Schulterhöhe) und ab dem 6. Lebensmonat
- Vertrieb von Hundefutter der Marken "JOSERA" und "GranCarno"
- Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln der Marke "LUPOSAN"
3. Pensionsvertrag & Dienstleistungsvertrag (Tagesstätte)
Zwischen dem Tierhalter / der Tierhalterin des in Betreuung gegebenen Tieres und der Hundeschule familiaris wird prinzipiell ein Pensions- oder Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Eine Betreuung des Tieres in der Hundeschule familiaris ist ohne einen solchen Vertrag von Vorherein ausgeschlossen! Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Öffnungszeiten. Außerhalb dieser Zeiten werden keine Tiere Seitens der Hundeschule familiaris entgegengenommen oder herausgegeben!
Ein prinzipieller Anspruch auf die Annahme des Tieres Seitens dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin gegenüber der Hundeschule familiaris ohne vorherige Anmeldung, vorherigen Vertragsabschluss oder persönlicher Absprache besteht nicht.
Die Vertragspartner sind verpflichtet bei Vertragsabschluss einen Notfallkontakt anzugeben um eine Information Seitens der Hundeschule familiaris jederzeit zu ermöglichen. Dieser Notfallkontakt ist für die Hundesschule gleichzeitig bevollmächtigt notwendige Entscheidungen zum Wohle des Tieres treffen zu können. Es bedarf dazu keiner Vorlage einer schriftlichen Vollmacht Seitens des Besitzers / der Besitzerin des Tieres. Kunden der Hundetagessstätte können für ihre Tiere im Vorfeld einen Platz in der Hundeschule schriftlich reservieren ohne diesen kostenpflichtig zu buchen. Eine Abmeldung des Tieres und eine etwaige Stornierug bereits gebuchter Plätze muss im Falle eines Pensionsvertrages schriftlich erfolgen und nachweislich durch die Hundeschule familiaris bestätigt werden.
Die Hundeschule familiaris gewährleistet jedem zur Betreuung überlassenen Tier im Zeitraum der Betreuung in der Hundepension und in der Hundetagesstätte einen artgerechten und tierschutzgerechten Ugang. Mit einem Vertragsabschluss wird das Einverständnis zur Betreuung und Unterbringung des Tieres unter den gegebenen Umständen erteilt. Über etwaige Veränderungen dieser Umstände werden die Vertragspartner / innen durch das Personal der Hundeschule ausreichend in Kentnis gestzt. Das Personal der Hundeschule familiaris ist verpflichtet auftretende Fragen wahrheitsgerecht zu beantworten, sofern es den eigenen Kenntnissen entspricht und keine firmeninternen Auskünfte betroffen sind. Weiterhin kann sich jeder Vertragspartner / jede Vertragspartnerin einen eigenen Eindruck über die aktuellen Gegebenheiten der Unterbringung der Tiere verschaffen, sofern es mit dem zeitlichen Ablauf der Unterbringung und Versorgung der Tiere vereinbar ist. Die Entscheidung darüber obliegt dem Personal der Hundeschule familiaris eigenständig.
Der Vertragspartner / die Vertragspartnerin werden bei körperlichen oder psychischen Auffälligkeiten des Tieres schnellst möglichst durch das Personal in Kenntnis gesetzt. Bestehende Besonderheiten der Verpflegung und die Notwendigkeit medikamentöser Versorgng durch das Personal der Hundeschule müssen die Vertragspartner bei Abgabe des Tieress in in die Obhut angeben. Das betrifft unter anderem folgende Angaben im Bezug auf das entsprechende Tier:
- Benennung entsprechender Medikamente und deren Wirkung
- Angabe der Dosierungsmenge dieser Medikamente
- Benennung des behandelndden Tierarztes in schrftlicher Form
- Datumsangabe der letzten Behandlung des Tieres und Beginn der medikamentösen Behandlung
- Mitteilung über eine vermutliche oder bestehende Läufigkeit weiblicher Tiere und Angabe der zu erwartenden Dauer dieser (Bei ausbleibender Mitteilung der Läufigkeit wird für ungewollte Deckakte während der Obhut des Tieres in der Hundetagesstätte oder Hundepension keine Haftung durch die Hundeschule familiaris übernommen!)
Eine rein medizinische Behandlung des in Obhut gegebenen Tieres mit entsprechendem Wissens- und Eignungsstandards auf veterinärmedizinischer Ebene wird im Vorfeld von der Hundeschule familiaris ausgeschlossen. Dazu zählen unter Anderem alle Eingriffe mit äußeren oder inneren Verletzungen des Tieres wie zum Beispiel eine Behandlung mit Spritzen. Eine Vergabe von veterinärmedizinischen Produkten erfolgt nur gegen eine vorliegende und aktuelle schriftliche Einverständniserklärung des behandelnden Tierarztes. Die Vergabe von Nahrungsergänzungsmitteln ist davon ausgeschlossen. Es obliegt ferner dem Personal, auch bei vorliegenden Bescheinigungen, die Inobhutnahme des Tieres zu verwehren.
4. Voraussetzungen zur Betreuung des Tieres in der Hundepension / Hundetagesstätte
Damit eine Betreuung in der Hundepension oder Hundetagesstätte ohne vorhersehbare Zwischenfälle erfolgen kann, muss das Tier folgende Kriterien erfüllen:
- Das Tier hat mindestens eine Schulterhöhe von 30,00 Zentimetern
- Das Tier hat zum Zeitpunkt der Inobhutnahmme das Alter von 6 Lebensmonaten erreicht
- Das Tier ist durch eine aktuell gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung des Besitzers / der Bezitzerin abgesichert. Dazu mus bei Abgabe des Tieres eine Versicherungsbetätigung Seitens der entsprechenden Versicherungsgesellschaft in schriftlicher Papierform dem Personal der Hundeschule familiaris ausgehändigt werden. Diese Bestätigung muss imOriginal vorliegen und darf nicht älter als 3 Monate sein. Der Besitzer / die Besitzerin erklärt sich mit dessen Verbleib in der Hundeschule familiaris einverstanden.
- Das Tier verfügt über einen aktuell gültigen sowie ausreichenden Impfschutz und weist weder äußerliche Auffälligkeiten / Verletzungen, noch infektiöse Krankheiten auf. Als Nachweis darübber hinterlegt der Besitzer / die Besitzerin den Impfausweis des Tieres für die Dauer der Betreuung in der Hundeschule familiaris im Original. Darin müssen die Nachweise über folgende Impfungen deutlich ersichtlich sein: Impfung gegen Tollwut /Impfung gegen Staupe / Impfung gegen Hepatitis / Impfung gegen Leptospirose / Impfung gegen Parvovirose / Impfung gegen Virushusten (Zwingerhusten) Diese Einträge müssen vom jeweiligen Tierarzt / von der jeweiligen Tierärztin im Impfausweis bestätigt sein. Dazu zählen auch die Datumsangaben der Imfung und der erneut erforderlichen Impfung. Das Tier darf keine Impflücken innerhalb der letzten 2 Jahre vor dem Aufenthalt in der Hundeschule familiaris aufweisen. Eine Annahme von Tieren ohne gültigen Impfschutz oder ohne zugehörigen Impfausweis wird von der Hundeschule familiaris ausnamslos abgelehnt. Sollte dem Personal der Hundeschule familiaris ein gefälschtes Dokument vorgelegt werden, so erfolgt eine Anzeige dieser strafbaren Handlung des Besitzers / der Besitzerin bei den zuständigen Stellen.
- Verschweigt der Besitzer / die Besitzerin wissentlich den alleinigen Verdacht auf eine infektiöse Erkrankung des Tieres oder einen Parasitenbefall, so ist die Hundeschule familiaris berechtigt den entsprechenden Vertrag fristlos zu kündigen und alle, damit verbundenen, Kosten und Folgekosten dem Verursacher / der Verursacherin aufzuerlegen. Dazu zählen auch entstehende Kosten wegen Betriebsausfällen; Verdienstausfällen; Erstattungen für die Behandlung weiterer erkrankter Tiere und die Erstattung von Verdienstausfällen des Personals der Hundeschule familiaris. Die Hundeschule familiaris behält sich das Recht vor diesen Sachverhalt bei den zuständigen Behörden zur Anzeige zu bringen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Verursacher / die Verursacherin einzuleiten. In diesem Falle ist der Besitzer / die Besitzerin verpflichtet das Tier unverzüglich aus der Hundeschule familiaris abzuholen oder abholen zu lassen. Eine erneute Inhobutnahme eines jeden Tieres der entsprechenden Person ist zukünftig dem Personal der Hundeschule familiaris strengstens untersagt.
- Das Tier hat keine psychischen und / oder körperlichen Auffälligkeiten. Fällt ein, in Obhut gegebenes, Tier durch unangebrachtes Verhalten auf, so ist das Personal der Hundeschule familiaris befugt dieses Tier (ggf. auch fristlos) von der Betreuung und Unterbringung auszuschließen. Als Ausschlusskriterien zählen vor allem die Verursachung von ernsthaften körperlichen Verletzungen am Personal der Hundeschule familiaris und damit verbundener Arbeitsausfälle; die vorsätzliche und mutwillige Verursachung von ernsthaften körperlichen Verletzungen anderer, in Obhut befindlicher, Tiere; die vorsätzliche und mutwillige Zerstörung von Betriebseigentum der Hundeschule familiaris und des Privateigentums ihres Firmenpersonals; die offenkundige Angriffshaltung gegenüber dem Personal der Hundeschule familiaris und dessen Gefährdung von Leib und Leben; die Verursachung von dauerhafter Ruhestörung durch exzessives Bellen, Jaulen oder Winseln (besonders im Zeitraumvon 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr), das Auftreten von negativen psychischen Erscheinungsformen. Das Personal der Hundeschule familiaris behält sich das Recht vor ein Tier abzulehnen oder die Betreuung dessen unverzüglich zu beenden, wenn dessen Betreuung und Unterbringung zu Risikoreich für das Tier selbst,andere Tiere oder dem Personal erscheint. In diesem Fall ist der Besitzer / die Besitzerin verpflichtet sofort dafür Sorge zu tragen, dass entsprechendes Tier vom Gelände der Hundeschule familiaris entfernt wird. Sollte er / sie eine außenstehende Person dazu beauftragen, so ist eine schriftliche Mitteilung darüber mit der Angabe des entsprecchenden Vor- und Familiennamens, sowie der Angabe der Anschrift und einer Telefonnummer verpflichtet. Sollte der Besitzer / die Besitzerin dazu, den im Vertrag angegebenen, Notfallkontak einsetzen, so entfällt diese Verpflichtung. Die abholende Person muss sich auf jeden Fall in der Hundeschule familiaris mit einem rechtsgültigen Dokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen und die bestehende Geldforderung für die erbrachten Dienstleistungen der Hundeeschule familiaris in bar begleichen. Erfolgt diese Abholung nicht, so ist das Personal der Hundeschule familiaris berechtigt, zur Klärung der Situation, staatliche und kommunale Stellen hinzuzuziehen. Dies beinhaltet unter anderem auch eine Unterbringung im Tierheim oder anderer Stelle auf Kosten des Besitzers / der Besitzerin. Der Pensionsverrag / Dienstleistugsvertrag ist ab dem Zeitpunkt, wo das Tier das Betriebsgelände der Hundeschule familiaris verlässt, erloschen. Eine erneute Annahme jeglicher Tiere des jeweiligen Vertragspartners / der jeweiligen Verrtragspartnerin wird im Vorfeld ausgeschlossen
5. Widerruf der Reservierung / Kündigung des Vertrages
Die Reservierung eines Pensionsplatzes für das Tier in der Hundeschule familiaris muss vom Personal der Hundeschule familiaris nachweislich bestätigt werden. Bei Vertragsabschluss erfolgt diese Bestätigung automatisch im Gespräch vor Ort. Diese Reservierung und dieser Vertrag können jederzeit bis zu 48 Stunden vor Vertragsbeginn kostenfrei storniert / gekündigt werden. Dies kann per Email, telefonisch oder im persönlichen Gespräch geschehen. Ansprechpartner dafür ist ausschließlich der Verantwortliche der Hundepension und Hundetagesstätte Herr Handel.
Sollte eine solche Mitteilung nicht erfolgen und die Frist somit unterschritten werden, so wird eine Zahlung von 10 % der entfallenen Einnahmmen durch die Hundesschule familiaris von dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin per Rechnung eingefordert. Sollte der Vertragspartner / die Vertragspartnerin das Tier nicht am vereinbarten Tag zur Betreuung in der Hundeschule familiaris abgeben, so wird eine Zahlung von 50 % der entfallenen Einnahmen durch die Hundeschule familiaris von dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin per Rechnung eingefordert.
Im Falle eines Dienstleistungsvertrages (Hundetagesstätte) ist bei Vertragsabschluss die, im Vertrag festgehaltene, Kaution von der jeweiligen Vertragspartei in voller Höhe in bar zu zahlen. Diese Kaution wird im Falle der Vertragskündigung wieder in gleicher Höhe der jeweiligen Vertragspartei erstattet, sofern die Hundeschule familiaris diese nicht zur Begleichung ausstehender Zahlungen gegenüber den Vertragspartnern benötigt hat. Dazu zählen unter Anderem auch offene Forderungen aus berechtigten Schadensersatzansprüchen. Im Falle der Verwendung dieser Kaution in Teilen oder im vollen Umfang wird die jeweilige Partei darüber von der Hundeschule familiaris in Kentniss gesetzt. Der Vertragspartner / die Vertragspartnerin sind in diesem Falle verpflichtet die volle Höhe der Kaution wiederherzustellen und eventuelle Restforderungen unverzüglich zu begleichen. Die erneute Hinterlegung der Kaution entfällt bei Kündigung des Vertrages. Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, so ist dieser bis zur Widerherstellung der Kautionssumme und der Erstattung eventueller weiterer offener Forderungen Seitens der Hundeschule famliaris mit sofortiger Wirkung pausiert (außer Kraft gesetzt). Der Vertragspartner / die Vertragspartnerin erhalten am Ende des jeweiligen Monats eine Rechnung über die erbrachten Dienstleistungen der Hundeschule familiaris. Diese Forderung ist innerhalb der darauffolgenden 14 Tage zu leisten.
Einer Kündigung des Dienstleistungsvertrages durch beide Vertragsparteien bedarf der Schrift- und Papierform und kann jeweils zum Ablauf des Folgemonats getätigt werden.
6. Haltungsform der Tiere in der Obhut der Hundeschule familiaris
Die in Obhut befindlichen Tiere werden in unterteilten Zwingern gehalten. Ein ungewollter Kontakt zwischen den Tierren untereinander ist somit bereits im Vorfeld ausgesschlossen. Auf Wunsch des Vertragspartners / der Vertragspartnerin kann ein Kontakt der Tiere miteinander innerhalb der Auslaufzeit auf der angrenzenden Hundewiese erfolgen. Über die Umsetzung dieses Kundenwunsches entscheidet das Personal der Hundeschule familiaris eigenständig. Das Personal der Hundeschule familiaris ist zu dieser Vergesellschaftung mehrer Tiere nicht verpflichtet.
Für evenuelle Verletzungen am Tier haftet der Besitzer / die Besitzerin des verletzenden Tieres in voller Höhe selbst. Diesen Anspruch kann der Besitzer / die Besitzerin gegenüber der jeweiligen anderen Partei zivilrechlich geltend machen. Die Hundeschule familiaris steht dabei außen vor und bezieht eine passive neutrale Haltung. Sollten die Verletzungen auf der Grundlage einer grob fahrlässigen Handlung des Personals der Hundeschule familiaris zurückzuführen sein, so übernimmt diese die Haftung dafür. Im Falle einer Verletzung des Tieres geht die Hundeschule familiaris notfalls im Interesse des Tieres in Vorleistung und legt die anfallenden Kosten auf den Besitzer / die Besizerin um. Handelt es sich um witterungsbedingte Verletzungen am Tier, so schließt die Hundeschule familiaris eine Haftung aus, sofern diese nicht zu erwarten oder unabwendbar gewesen ist und somit der Tatbestand einer fahrlässigen Handlung Seitens des Personalls ausgeschlosen werden kann.
Innerhalb des Pensionsvertrages steht es jedem Besitzer / jeder Besitzerin frei gewisse zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese sind bei Vertragsabschluss mit anzugeben und verursachen zusätzliche Kosten.
7. Medizinissche Versorgung / erforderliche Gesundheitsmaßnahmen für das Tier
Der Besitzer / die Besitzerin stellt sicher, dass eine Kontaktaufnahme unter der im Vertrag angegebenen Telefonnummer durch das Personal der Hundeschule familiaris jederzeit möglich ist. Dies zählt auch für den im Vertrag angegebenen Notfallkontakt welcher für das Personal der Hundeschule familiaris automatisch als Bevollmächtigter / Bevollmächtigte im Sinne des Besitzers / der Besitzers zählt und somit keine entsprechende Vollmacht vorweisen muss. Dabei muss auch die Handlungsbereitschaft seitens dieser Personen gewährleistet sein wozu auch eine Handlung vor Ort zählt.
Sollte keine Kontaktaufnahme möglich sein, so ist das Personal der Hundeschule familiaris berechtigt eigenständig alle Bemühungen, ohne Rücksicht auf die Höhe der entstehenden Kosten, durch einen Tierarzt / eine Tierärztin bei einer inneren oder äußerlichen Verletzung, Erkrankung oder im Todesfall einzuleiten und durchführen zu lassen. Dadurch soll die Wiederherstellung und das Wohlergehen des Tieres wiedererlangt werden. Diese Kosten werden vom Besitzer / der Besitzerin bei Abholung des Tieres in voller Höhe in bar gegenüber der Hundeschule familiaris erstattet. Eine Einleitung von Impfungen der Tiere von Seiten der Hundeschule familiaris ist in Vornherein ausgeschlossen.
Das Personal der Hundeschule familiaris ist verpflichtet in diesem Falle eine schriftliche Meldung über den Vorfall zu erstellen und auf Verlangen dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin oder entsprechend befugten Personen auszuhändigen.
Sollte diese Maßnahme aufgrund der Fahrlässigkeit des Personals der Hundeschule familiaris erforderlich geworden sein, so entfallen alle Kosten und Folgekosten bis zur Beseitigung der entsprechenden Mängel am Tier an die Hundeschule familiaris. Es werden lediglich die tatsächlichen Kosten erstattet und eine Neubeschaffung des Tieres im Todesfall ist dabei im Vornherein ausgeschlossen. In diesem Fall ist die Hundeschule familiaris verpflichtet den Anschaffungspreis des verstorbenen Tieres dem Besitzeer / der Besitzerin zu erstatten. Dazu ist der Vertragspartnner / die Vertragspartnerin verpflichtet entsprechende Nachweise vorzulegen. Davon ausgeschlossen wird bereits im Vorfeld die Euthanasie des Tieres durch veterinärmedizinisches Personal sowie Angehörigen der ausführenden oder vollziehenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland. Zur ausführenden oder vollziehenden Gewalt in Deutschland zählen Polizei, Ämter und Behörden des Bundes und der Länder.
8. Rechnungen, Preise und Zahlungsmodalitäten
Die aktuell geltenden Preise der Hundeschule familiaris für Dienstleistungen oder angebotene Waren sind auf der Homepage einsehbar. Ferner erhält jeder Vertragspartner / jede Vertragspartnerin bei Vertragsabschluss eine, zum entsprechenden Zeitpunkt, aktuelle und detaillierte Preisübersicht in Papierform und bestätigt deren Erhalt. Darin aufgeführt sind klar verständlich alle Dienstleistungen in jeglichen Kombinationen. Der Vertragspartner / die Verttagspartnerin verpflichtet sich in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich über eventuelle Preisänderungen und / oder Änderungen der angebotenen Dienstleistungen sowie Produkte kundig zu machen.
Als Berechnungsgrundlage der
Hundepension zählen die jeweiligen Kalendertage von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die tatsächliche Uhrzeit der Abgabe und der Abholung des Tieres sind dabei irrelevant und richten sich nach den aktuellen Öffnungszeiten der Hundeschule familiaris. Somit werden auch die Tage der Abgabe oder der Abholung des Tieres als volle Pensionstage berechnet. Alle Zahlungen im Rahmen eines Pensionsvertrages erfolgen ausnahmslos in Bar. Das gleiche gilt auch im Rahmen des Erwerbs anderer Produkte (Futter, Nahrungsergänzungsmittel o.ä.) in der Hundeschule familiaris.
Im Falle eines
Dienstleistungsvertrages (Hundetagsesstätte) werden nur die genutzten Betreuungszeiten der Tiere berechnet, welche tatsächlich genutzt wurden. Dabei wird jedoch nicht die tatsächliche Nutzunngsdauer der entsprechenden Tages, sondern der gesammte entsprechende Kalendertag in die Abrechnung einbezogen. Eine Anmeldung des Tieres Seitens des Besitzers / der Besitzerin vorab erfolgt lediglich im Sinne der Planung und Organisation durch das Personal der Hundeschule familiaris und ist nicht kostenpflichtig. Für das Personal der Hundeschule familiaris ist diese Vorabmeldung des Tieres bindend und der entsprechende Platz muss gewährt werden. Erfolgt keine entsprechende Meldung im Vormonat, so besteht für den Vertragspartner / die Vertragspartnerin kein feststehender Anspruch auf eine garantierte Bereitstellung des Betreuungsplatzes für das Tier in der Hundeschule familiaris. Kurzfristige Betreuungen des Tieres sind bei entsprechender Kapazität und in Absprache mit dem Personal der Hundeschule familiaris jedoch möglich. Sollte in der Monatsmeldung ein Platz reserviert worden sein und nicht genutzt werden, so bedarf dies einer Information vorab durch den Besitzer / die Besitzerin. Bei ausbleibender Information behält sich das Personal der Hundeschule familiaris das Recht vor den entsprechendenTag zu 50 % in die Monatsabrechnung einzubeziehen.
Die Forderungen gestellter Rechnungen Seitens der Hundeschule familiaris sind im Zeitrahmen von 14 Tagen per Überweisung zu leisten. Dabei ist unbedingt die Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer notwendig.
Bei ausbleibendem Zahlungseingang behält sich die Hundeschule familiaris das Recht vor eine weitere Inobhutnahme des Tieres sofort zu verwehren und den geforderten Betrag anzumahnen. Die Gebühren für die erste Mahnung (Zahlungserinnerung) belaufen sich aktuell auf 10,00 €, die der zweiten Mahnung auf 15,00 € und die der dritten Mahnung auf 20,00 €. Im Zusammenhang mit der 3.Mahnung werden Seitens der Hundeschule familiaris unverzüglich und ohne weitere Information des Vertragspartners / der Vertragspartnerin rechtliche Schritte eingeleitet. Bis zur Begleichung der ausstehenden Zahlung nutzt die Hundeschule familiaris die geleisteete Kaution des Vertragspartners / der Vertragspartnerin zur Ausgleichszahlung eigenständig und ohne weitere vorherige Ankündigung.
Im Falle eines Pensionsvertrages ist eine Reservierung bis zu 48 Stunden vor Vertragsbeginn noch nicht kostenpflichtig. Die Reservierung muss jedoch bis zum genannten Zeitpunkt per Email storniert werden. Bei einer telefonischen Stornierung ist alleinig der Verantwortliche der Hundepension und Hundetagesstätte Herr Handel zuständig und Ansprechpartner. Sollte die Frist von 48 Stunden unterschritten werden, so wird eine Zahllung von 10 % der entfallenden Einnahmen durch die Hundeschule familiaris von dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin per Rechnung eingefordert. Sollte der Buchungsplatz nicht storniert worden sein und das Tier nicht zum vereinbartenTermin in die Obhut der Hundeschule familiaris übergeben werden, so wird eine Zahlung von 50 % der entfallenen Einnahmen durch die Hundeschule familiaris per Rrechnung von dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin eingefordert. Sollte die Abwesenheit auf eine plötzliche infektiöse Krankheit oder Verletzung des Tieres, eine ernsthafte Erkrankung des Besitzers / der Besitzerin, staatliche Anordnungen oder auf "höhere Gewalt" durch Witterungseinflüsse zurückzuführen sein, so entfällt die Schadensersatzforderung. Die Beweispflicht hierüber obliegt dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin eigenständig.
Eine Entlohnung der geleisteten Dienstleistung Seitens der Hundeschule familiars richtet sich grundsätzlich nach der tatsächlichen Dauer, welches sich das Tier in der Obhut der Hundeschule familiaris befunden hat und der tatsächlich erbrachten zusätzlichen Dienstleistungen. Darunter fällt auch jede Summe welche von der Hundeschule familiaris durch Vorkasseleistungen gegenüber dem Besitzer / der Besitzerin des Tieres geleistet wurde.
Der Vertragspartner / die Vertragspartnerin hat somit jederzeit die Möglichkeit den tatsächlichen Aufenthalt des Tieres verkürzen oder verlängern zu können. In beiden Fällen ist der Verantwortliche für die Hundepension und Hundetagesstätte Herr Handel zu informieren. Eine Zustimmung durch ihn zur kurzfristigen Verlängerung der Betreuungszeit des Tieres ist immer zwingend erforderlich. Eine eigenmächtige Verlängerung der Pensionsdauer ohne Zustimmung ist untersagt.
Sollte das Tier nicht am vereinbarten Tag abgeholt werden und liegt keine Meldung Seitens des Besitzers / der Besitzerin vor, so erlaubt sich die Hundeschule familiaris für jeden zusätzlichen Pensionstag einen Aufschlag von 100 % des Grundpreises (Täglich ohne Zusatzleistungen und ohne Rabatt) zu berechnen.
8. Datenschutz
Die Hundeschule familiaris verpflichtet sich zu Diskretion gegenüber den Kunden / den Kundinnen und zur strikten Einhaltung des aktuell geltenden Datenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Etwaige Änderungen dieses Gessetzes werden dabei sofort und in vollem Umfang umgestzt. Darunter fällt auch das Informationsverbot seitens dem Personal der Hundeschule familiais gegenüber Dritten. Dazu zählen alle Angaben des Kunden / der Kundin im Zusammenhang mit den laufenden Verträgen sowie auch alle personenbezogenen Auskünfte im persönlichen Gespräch. Dazu zählen auch alle Daten in Bezug auf das jeweilige Tier.
Gegenüber der Firmeninhaberin Sabine Handel wird das Personal der Hundeschule von dieser Verschwiegenheitspflicht entbunden sofern es sich um firmenrelevante Tatsachen handelt und diese negative Einflüsse auf das Geschäft der Hundeschule familiaris haben könnten.
Gegenüber Bediensteten staatlicher Stellen, Ämtern und Behörden der komunalen Ebene und / oder des Landes mit entsprechenden Befugnissen ist das Personal der Hundeschule familiaris jedoch verpflichtet solche Auskünfte zu erteilen.
Alle Daten zu bestehenden Verträgen werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus für weitere 10 Jahre in der Hundeschule familiaris vollständig verwahrt. Eine unbefugte Herausgabe dieser Daten an Dritte wird im Vornherein ausgeschlossen. Nach Ablauf des genannten Zeitraumes werden diese Unterlagen vollständig und fachferecht entsorgt um eine Kentnissnahme der Inhalte und deren Missbrauch durch Außenstehende im Vorfeld zu unterbinden.
9.Gerichtsstand
Bei Rechtsstreitigkeiten jeglicher Art zwischen den Vertragsparteien im Rahmen der Geschäftsbeziehungen ist die Stadt Chemnitz im Bundesland Sachsen der Bundesrepublik Deutschland gültiger Gerichtsstand.