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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule familiaris

Stand : 01.Jannuar 2023
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1. Allgemein

  • Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeglicher Verträge mit der Hundeschule familiaris.
  • Die Hundeschule familiaris betreibt ausnahmslos eine Zwingerhaltung. Jegliche andere Haltungsformen (z.B. Gruppenhaltung, Haltung im familiären Wohnumfeld etc.) werden nicht angeboten. Desweiteren bietet die Hundeschule familiaris keine zusätzlichen Dienstleistungen (z.B. Abholung und Rückbringung der Tiere, individuelle Spaziergänge [Gassi] mit den Tieren, jegliche Form von Trainingseinheiten im Rahmen der Unterbringung des Tieres in der Hundetagesstätte oder Hundepension etc.) an.
  • Eine Pensionsdauer über den Zeitraum von 31 Kalendertagen in Folge ist, im Sinne des Wohlergehens der Tiere, Seitens der Hundeschule familiaris im Vornherein ausgeschlossen. Nach Absprache mit der Inhaberin Frau Handel kann dies gesondert vereinbart werden und bedarf ausdrücklich der Schriftform.
  • Sollte das Tier nicht wieder aus der Obhut genommen werden, so behält sich die Hundeschule familiaris das Recht vor die entsprechenden Stellen (z.B. Ordnungsamt, Veterinäramt, Polizei etc.) in die weiteren Handlungen mit einzubeziehen. Dies umfasst, bei entsprechendem Sachverhalt, auch die Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Besitzer / die Besitzerin.
  • Eine Annahme von Tieren ohne gültigen Impfschutz oder ohne zugehörigen Impfausweis ist der Belegschaft der Hundeschule familiaris strengstens untersagt. Das Tier darf ausschließlich von der Besitzerin / dem Besitzer in der Hundeschule familiaris in Obhut gegeben oder wieder abgeholt werden. Sollte eine andere Person damit beauftragt werden, so bedarf es einer schriftlichen Vollmacht mit den Angaben des Vor- und Zunamens, der Anschrift, der Telefonnummer und der Ausweisnummer der entsprechenden Person. Die bevollmächtigte Person muss sich mit dem entsprechenden Ausweisdokument gegenüber der Belegschaft der Hundeschule familiaris ausweisen können.
  • Im Falle der Betreuungsdauer von mehr als 14 Kalendertagen an einem Stück berechnet die Hundeschule familiaris eine Vorauszahlung von 50,0 % der zu erwartenden Pensionskosten im Voraus. Diese sind zum Zeitpunkt der Abgabe des Tieres in der Hundeschule familiaris in bar zu entrichten.
  • Die Zeiten der Annahme und Ausgabe des Tieres richtet sich ausschließlich nach den aktuellen Öffnungszeiten der Hundepension.
  • Ein "Kurzbesuch" der in Obhut gegebenen Tiere während ihres Aufenthalts in der Hundepension ist, im Sinne des Wohlergehens des Tieres, Seitens der Hundeschule familiaris nicht erwünscht.
  • Es besteht die Möglichkeit dem Tier das gewohnte Futter für die Pensionsdauer am Abgabetag mitzugeben. Ferner besteht die Möglichkeit das Futter für das Tier von der Hundeschule familiaris (im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten) zu beziehen. Dadurch entstehen tägliche Mehrkosten zum Preis der täglichen Beherbung des Tieres.
Eine Rohkostfütterung wie "BARF" ist Seitens der Hundeschule familiaris im Vorfeld ausgeschlossen !!!

2. Dienstleistungsangebot der Hundeschule familiaris in Chemnitz
  • Aufzucht von angehenden Blindenführhunden
  • Stationäre Ausbildung von angehenden Blindenführhunden
  • Mobile Ausbildung von angehenden Blindenführhunden am Wohnort ihrer zukünftigen Bezugsperson
  • Beratung und Hilfe bei "Problemen" mit Blindenführhunden
  • Stationäre Nachschulungen von Blindenführhunden
  • Mobile Nachschulungen von Blindenführhunden an ihrem Wohnort
  • Betreuung von Hunden aller Rassen ab dem 6. Lebensmonat im Rahmen der Hundepension
  • Betreuung von Hunden aller Rassen ab dem 6. Lebensmonat im Rahmen der Hundetagesstätte
  • Vertrieb von Hundefutter und Nahrungsergänzungsmitteln

3. Dienstleistungsangebot der Hundeschule familiaris in Neustadt am Rübenberge
  • Aufzucht von angehenden Blindenführhunden
  • Stationäre Ausbildung von angehenden Blindenführhunden
  • Mobile Ausbildung von angehenden Blindenführhunden am Wohnort ihrer zukünftigen Bezugsperson
  • Beratung bei "Problemen" mit Blindenführhunden
  • Stationäre Nachschulungen von Blindenführhunden
  • Mobile Nachschulungen von Blindenführhunden an ihrem Wohnort
  • Einzelstundentraining mit Hunden aller Rassen
  • Soziale Walks (Spaziergänge mit Hunden aller Rassen)
  • Schulungen und Prüfungen im Rahmen des niedersächsischen Sachkundenachweis (Hundeführerschein)
  • D.O.Q. - Bundeseinheitlicher Sachkundenachweis (Hundeführerschein)
  • Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln für Hunde
4. Pensionsvertrag & Dienstleistungsvertrag (Tagesstätte)

Zwischen dem Tierhalter / der Tierhalterin des in Betreuung gegebenen Tieres und der Hundeschule familiaris wird ein Pensions- oder Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich darin zur strikten Einhaltung der vertraglich geregelten Vereinbarungen und der aktuell gültigen Öffnungszeiten der entsprechenden Geschäftsbereiche. Diese können auf der Webseite www.hundeschule-familiaris.de eingesehen oder telefonisch, sowie im persönlichen Gespräch erfragt werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten werden keine Tiere entgegengenommen oder herausgeben. Ein Anspruch auf die Annahme des Tieres ohne vorherige Anmeldung, vorherigen Vertragsabschluss oder persönlicher Absprache mit der Inhaberin Frau Handel besteht nicht. Die Anmeldung des Tieres muss im Vorfeld durch die Belegschaft der Hundeschule familiaris bestätigt werden.
Eine Pensionsdauer über die Zeit von 31 Kalendertagen in Folge ist Seitens der Hundeschule familiaris im Vorfeld ausgeschlossen. Nach Absprache mit der Inhaberin Frau Handel kann dies gesondert vereinbart werden.
Die Belegschaft der Hundeschule familiaris weist jeden Vertragspartner / jede Vertragspartnerin ausdrücklich darauf hin, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages sind und händigt diese bei Vertragsabschluss in Papierform aus. Jeder Vertragspartner / jede Vertragspartnerin bestätigt den Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren inhaltliche Kenntnisname, sowie des Verstehens derer mit Vertragsabschluss. Jeder Vertragspartner / jede Vertragspartnerin ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren aktuellen Inhalt einverstanden.
Bei Abgabe des Tieres erhält jeder Vertragspartner / jede Vertragspartnerin folgende Unterlagen Seitens der Hundeschule familiaris ausgehändigt.
  • eine Ausfertigung des Pensionsvertrages / Dienstleistungsvertrages in Schriftform
  • eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule familiaris in Schriftform
  • eine Kostenübersicht in Schriftform
  • eine Übersicht der aktuellen Öffnungszeiten aller Geschäftsbereiche der Hundeschule familiaris
Die Hundeschule familiaris gewährleistet, jedem zur Betreuung überlassenen Tier während der Betreuungsdauer einen artgerechten und tierschutzgerechten Umgang.
Der Vertragspartner / die Vertragspartnerin hat die Möglichkeit sich vor Vertragsabschluss und nach telefonischer Vereinbarung mit der Belegschaft der Hundeschule familiaris von den örtlichen Gegebenheiten und der möglichen Unterbringung einschließlich der Betreuung des Tieres in der Hundepension und der Hundetagesstätte einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Die Belegschaft der Hundeschule familiaris ist verpflichtet auftretende Fragen wahrheistgemäß zu beantworten, sofern es den eigenen Kenntnissen entspricht und keinen firmeninternen Auskünfte betrifft. Personenbezogene Daten zu vorhandenen Vertragspartnern / Vertragspartnerinnen und deren Tieren unterliegen dabei bereits im Vorfeld der absoluten Verschwiegenheitspflicht Seitens der Belegschaft der Hundeschule familiaris gemäß den rechtlich aktuellen Datenschutzverordnungen der Bundesrepublik Deutschland.
Mit Vertragsabschluss bestätigt der Vertragspartner / die Vertragspartnerin das Einverständnis der Betreuung des Tieres innerhalb des Firmengeländes der Hundeschule familiaris durch die Belegschaft.Besonderheiten der Verpflegung und die Notwendigkeit medikamentöser Versorgung des Tieres müssen der Vertragspartner / die Vertragspartnerin der Belegschaft der Hundeschule familiaris bei Abgabe des Tieres in die Obhut angeben. Darunter fallen auch Angaben zu altersbedingten Erkrankungs- und Ermüdungserscheinungen, soziale Auffälligkeiten im Umgang mit Artgenossen / Artgenossinnen und eventueller Läufigkeiten bei weiblichen Tieren. Diese Angaben sollten möglichst in Schriftform erfolgen und (gerade bei medikamentöser Behandlungsnotwendigkeit des Tieres) mindestens folgende Angaben enthalten
  • Namen der Medikamente
  • Dosierung der jeweiligen Medikamente
  • Darreichung und Darreichungsform der Medikamente
  • eine Bescheinigung des behandelnden veterinärmedizinischen Arztes, welcher das Tier aktuell behandelt und die entsprechenden Medikamente verschreibt
Der Vertragspartner / die Vertragspartnerin werden Seitens der Belegschaft schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt, sofern es zu ernsthaften Vorkommnissen mit dem Tier kommt. Dazu zählen unter anderem
  • schädliche Veränderungen des Tieres in psychischer und physischer Form
  • Verletzungen der inneren oder äußeren Form am Tier
  • versicherungsrechtliche Vorfälle mit der Belegschaft und dem Tier
  • versicherungsrechtliche Vorfälle zwischen Tieren verschiedener Vertragsparteien
Der Vertragspartner / die Vertragspartnerin ist verpflichtet einen "Notfallkontakt" bei Vertragsabschluss anzugeben um eine Information Seitens der Hundeschule familiaris bei Bedarf und zeitnah zu ermöglichen.
Dfür wird dieser "Notfallkontakt" seitens der Hundeschule als bevollmächtigt betrachtet um im Bedarfsfall Entscheidungen zum Wohle des Tieres und dessen Unversehrtheit zu treffen, das Tier im Bedarfsfall aus der Betreuueng entgegenzunehmen und ist verpflichtet im Auftrag des Vertragspartners / der Vertragspartnerin die angelaufenen Kosten in bar zu entrichten. Die Hundeschule familiaris ist verpflichtet den Impfausweis des Tieres und jeglichen Privatebesitz des Vertragspartners / der Vertragspartnerin dem "Notfallkontakt" auszuhändigen und jegliche Geldzahlung zu quittieren. 
Für jegliche Schädigungen des Tieres im Zusammenhang der Medikamentenvergabe ist jegliche Haftung Seitens der Hundeschule familiaris im Vorfeld ausgeschlossen. Dies betrifft unter anderem auch ungewollte Deckakte bei läufigen Tieren oder Verletzungen von sozial unverträglichen Tieren an anderen Tieren, sofern keine wahrheitsgemäße Angabe durch den Besitzer / die Besitzerin gegenüber der Belegschaft der Hundeschule familiaris vorlag.
Es obliegt in allen Fällen des Zweifels an der Gesundheit des Tieres, der sozialverträglichen Art gegenüber Menschen und der Vergabe von Medikamenten der Belegschaft der Hundeschule familiaris die Inobhutnahme des Tieres zu verwehren.

5. Voraussetzungen zur Betreuung des Tieres in der Hundepension & Hundetagesstätte

Damit eine Betreuung der entsprechenden Tiere ohne vorhersehbare Zwischenfälle in der Hundeschule familiaris erfolgen kann, muss das Tier unbedingt folgende Kriterien erfüllen:
  • Das entsprechende Tier hat zum Zeitpunkt der Inobhutnahme Seitens der Belegschaft der Hundeschule familiaris das Alter von 6 Lebensmonaten erreicht und das Alter von 10 Jahren nicht überschritten. Bei Überschreitung des 10. Lebensjahres ist die Belegschaft der Hundeschule familiaris nicht verpflichtet das entsprechende Tier in Obhut zu nehmen. Der Besitzer / die Besitzerin des entsprechenden Tieres ist verpflichtet der Belegschaft der hundeschule familiaris in schriftlicher Form eine Anweisung zum Verhalten im Falle des Ablebens des Tieres auszuhändigen.
  • Das entsprechende Tier verfügt über einen aktuell gültigen und ausreichenden Impfschutz und weist keine infektiösen Krankheiten auf. Verschweigt der Vertragspartner / die Vertragspartnerin wissentlich den alleinigen Verdacht auf eine solche infektiöse Erkrankung des Tieres oder einen Parasitenfall, so ist die Belegschaft der Hundeschule familiaris eigenmächtig bevollmächtigt den entsprechenden Vertrag fristlos zu kündigen und alle, damit verbundenen, Kosten und Folgekosten dem Verursacher / der Verursacherin aufzuerlegen. Dazu zählen auch entstehende Kosten wegen Betriebsausfällen, Erstattungen für die Behandlung weiterer erkrankter Tiere und Erstattungen von Verdienstausfällen der Belegschaft der Hundeschule familiaris. Die Hundeschule familiaris behält sich das recht vor diesen Sachverhalt, bei begründetem Verdacht oder bestehender Tatsache, den zuständigen Behörden zu melden und zur Anzeige zu bringen. Daraus resultierend werden automatisch rechtliche Schritte gegen den Vertragspartner / der Vertragspartnerin Seitens der Hundeschule familiaris eingeleitet. Der Belegschaft ist in diesem Falle strikt eine erneute Inobhutnahme eines jeglichen Tieres des Vertragspartners / der Vertragspartnerin im tatsächlichen Augenblick und in jeglicher Zukunft strikt untersagt. Darunter fallen auch Tier, welche erst nach dem betreffenden Vorfall in Obhut gegeben werden sollen.
  • Das Tier hat keine psychischen und / oder physischen Auffälligkeiten. Als Nachweis darüber hinterlegt der Vertragspartner / die Vertragspartnerin den entsprechenden Impfausweis des jeweiligen Tieres für die Betreuungsdauer in der Hundeschule familiaris im Original. Anderweitige Bescheinigungen jeglicher Art und Form werden von der Belegschaft der Hundeschule familiaris nicht anerkannt und eine Inobhutnahme des Tieres sofort verwehrt. In dem Impfausweises des entsprechenden Tieres müssen folgende Angaben deutlich, leserlich, vollständig und wahrheitsgemäß enthalten sein: Datum der aktuell erfolgten Impfung gegen Tollwut und Datum der zu erfolgenden Nachimpfung; Datum der aktuell erfolgten Impfung gegen Staupe und Datum der zu erfolgenden Nachimpfung; Datum der aktuell erfolgten Impfung gegen Hepatitis und Datum der zu erfolgenden Nachimpfung; Datum der aktuell erfolgten Impfung gegen Leptospirose und Datum der zu erfolgenden Nachimpfung; Datum der aktuell erfolgten Impfung gegen Parvovirose und Datum der zu erfolgenden Nachimpfung & Datum der aktuell erfolgten Impfung gegen Virushusten und Datum der zu erfolgenden Nachimpfung. Diese Einträge müssen vom jeweiligen Tierarzt / von der jeweiligen Tierärztin im Impfausweis bestätigt sein. Das entsprechende Tier darf zum Zeitpunkt der Inobhutnahme durch die Belegschaft der Hundeschule familiaris keine Lücke von 3 Jahren zwischen den beiden letzten Impfungen aufweisen.  Ferner müssen die Angaben des Besitzers / der Besitzerin des Tieres vollständig, wahrheitsgemäß und dem aktuellen Tatsachenbestand entsprechend ausgefüllt sein. Eine Annahme von Tieren ohne gültigen Impfschutz oder ohne zugehörigen Impfausweis ist der Belegschaft der Hundeschule familiaris auf das Strengste untersagt.
  • Fällt der Belegschaft der Hundeschule familiaris ein in Obhut gegebenes Tier durch unangebrachtes Verhalten auf, so ist die Belegschaft der Hundeschule familiaris befugt dieses Tier (ggf. auch fristloss) von der Betreuung und Unterbringung auszuschließen. Diese Entscheidung bedarf keiner ausdrücklichen Zustimmung der Inhaberin Frau Handel, solltre jedoch in einem vernünftigen Ermessensspielraum und einer entsprechenden Verhältnismäßigkeit erfolgen. Als solche Kriterien zählen unter anderem die Verursachung von ernsthaften körperlichen Verletzungen am Personal der Hundeschule familiaris und damit verbundener Arbeitsausfälle; vorsätzliche und mutwillige Verursachung von ernsthaften körperlichen Verletzungen andrerer in Obhut befindlicher Tiere; vorsätzliche und mutwillige Zerstörung von Betriebseigentum der Hundeschule familiaris und des Privateigentums derer Belegschaft; Verursachung von Ruhestörungen durch exessives Bellen, Jaulrn oder Winseln (insbesondere während der gesetzlich festgesetzten Ruhezeiten); Auftreten von negativen Erscheinungsformen.
  • Die Hundeschule familiaris behält sich das Recht vor, ein Tier abzulehnen oder die Betreuung dessen unverzüglich zu beenden, wenn dessen Beherbung zu Risikoreich für das Tier selbst, andere in Obhut befindliche Tiere oder der Belegschaft selbst erscheint. In diesem Fall ist der Besitzer / die Besitzerin verpflichtet sofort dafür Sorge zu tragen, dass entsprechendes Tier abgeholt wird. Sollte er / sie eine außenstehende Person dazu beauftragen, so ist eine schriftliche Benachrichtigung darüber mit der Angabe des entsprechenden Vor- und Zunamens, der Wohnanschrift und einer Telefonnummer verpflichtet. Die entsprechende Person muss bei abholung des Tieres ein aktuell rechtliches Ausweisdokument mit Lichtbild in der Hundeschule familiaris zum Datenabgleich vorlegen und alle entstandenen Kosten in bar erstatten. Sollte der Besitzer / die Besitzerin dazu den, im Vertrag angegebenen, Notfallkontakt einsetzen, so entfällt diese Verpflichtung Seitens des Besitzers / der Besitzerin gegenüber der Hundeschule familiaris. Erfolgt diese Abholung des Tieres nicht, so ist die Hundeschule familiaris berechtigt, zur Klärung dieser Situation, staatliche und kommunale Stellen hinzuzuziehen. Dies könnte unter anderem auch eine Verwahrung im zuständigen Tierheim zur Folge haben. Die dabei anfallenden Kosten und Folgekosten trägt der Besitzer / die Besitzerin in voller Höhe selbst.
Der Vertragspartner / die Vertragspartnerin hat die Möglichkeit, sich vor Vertragsabschluss, von den örtlichen Gegebenheiten und der möglichen Unterbringung, einschließlich der Betreuung, in der Hundepension und der Hundetagesstätte einen Eindruck zu verschaffen. Dazu wäre es, aus organisatorischen Gründen, zwingend notwendig mit der Belegschaft der Hundeschule familiaris vorab einen Termin zu vereinbaren. Die Belegschaft der Hundeschule familiaris ist dabei verpflichtet alle auftretenden Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, sofern es deren Kenntnissen entspricht und keine Firmeninterna betrifft. Angaben über weitere Kundschaft und deren Tieren wird, gemäß der Datenschutzrichtlinien der Bundesrepublik Deutschland, keine Auskunft erteilt.
Mit Vertragsabschluss bestätigt der Vertragspartner / die Vertragspartnerin das Einverständnis zur Betreuung des Tieres durch die Belegschaft der Hundeschule familiaris innerhalb des Geländes der Hundepension und Hundetagesstätte. Ein Verlassen des Geländes mit dem Tier ist nur bei dringend notwendigen Tierarztbesuchen der Belegschaft der Hundeschule familiaris gestattet.In diesem Fall oder bei dem Auftreten von physischen und psychischen Auffälligkeiten des Tieres ist die Belegschaft stets bemüht schnellstmöglich den Besitzer / die Besitzerin / den angegebenen Notfallkontakt zu kontaktieren. Aus diesen Gründen ist der Besitzer / die Besitzerin des entsprechenden Tieres auf jeden Fall verpflichtet einen Notfallkontakt bei Vertragsabschluss anzugeben um der Hundeschule familiaris jederzeit zu ermöglichen eine zeitnahe Information zu gewährleisten.
Besonderheiten der Verpflegung und die Notwendigkeit medikamentöser Versorgung des Tieres müssen bei Abgabe des Tieres der Belegschaft der Hundeschule familiaris in schriftlicher Ausführung mitgeteilt werden. Dazu gehören folgende Angaben:
  • Namen der Medikamente
  • Dosierung der Medikamente
  • Darreichungsform und Zeitpunkt(e) der Medikamentenvergabe
  • Bescheinigung des behandelnden Tierarztes welcher auch die Medikamente verschrieben hat
Ferner ist der Besitzer / die Besitzerin verpflichtet die Belegschaft über eine vorhandene oder möglicherweise auftretende Läufigkeit während der Inobhutnahme bei Abgabe des Tieres mündlich zu informieren. Für ungewollte Deckakte des Tieres in der Hundeschule familiaris wird bei ausbleibender Mitteilung keine Haftung Seitens der Hundeschule familiaris übernommen.
Eine rein medizinische Behandlung des Tieres durch welche wissentlich eine Verletzung am Körper des Tieres (z.B. durch Spritzen) verursacht wird, veterinärmedizinisches Wissen oder eine entsprechender Eignungsstandard erforderlich ist wird Seitens der Hundeschule familiaris bereits im Vorfeld abgelehnt. In diesem Fall wird das Tier auch nicht in der Hundeschule in Obhut genommen.
Ferner obliegt es der Belegschaft der Hundeschule familiaris jederzeit bei berechtigten Zweifeln die Inobhutnahme des entsprechenden Tieres zu verweigern.
Der Pensionsvertrag ist ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Betriebsgeländes der Hundeschule familiaris (in Begleitung des Tieres) automatisch erloschen. Berechtigte Schadensersatzansprüche am Tier müssen im Vorfeld der Belegschaft der Hundeschule familiaris mitgeteilt werden.

5. Widerruf der Reservierung

Die Reservierung eines Platzes für das Tier in der Hundepension der Hundeschule familiaris kann telefonisch, per Email oder per WhatsApp erfolgen und muss von der Belegschaft der Hundeschule familiaris bestätigt werden. Dabei werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule familiaris Seitens des Besitzers / der Besitzerin des Tieres automatisch akzeptiert. Bei der Reservierung benötigt die Hundeschule familiaris folgende Angaben in schriftlicher Form:
  • Name des Tieres
  • Alter des Tieres
  • Datumsangabe der letzten erfolgten Impfung des Tieres
  • Name des Besitzers / der Besitzerin und des Notfallkontaktes
  • Wohnanschrift des Besitzers / der Besitzerin und des Notfallkontaktes
  • Telefonnummer des Besitzers / der Besitzerin und des Notfallkontaktes
  • Aufenthaltsdauer des Tieres
  • Angabe über die Verwendung von eigenem Futter
Diese Reservierung kann jederzeit unter folgenden Gesichtspunkten und unter den entsprechenden Bedingungen storniert werden:
  • die Stornierung erfolgt telefonisch, per Email oder WhatsApp innerhalb der geltenden Fristen
  • die Stornierung kann jederzeit bis zu 48 Stunden vor Beginn der Inobhutname des Tieres kostenfrei erfolgen
  • die Stornierung von weniger als 48 Stunden vor Beginn der Inobhutname des Tieres verursacht für den Besitzer / die Besitzerin des entsprechenden Tieres Kosten in Höhe von 10,0 % der ausfallenden Einnahmen Seitens der Hundeschule familiaris
  • die Stornierung von weniger als 24 Stunden vor Beginn der Inobhutname des Tieres verursacht für den Besitzer / die Besitzerin des entsprechenden Tieres Kosten in Höhe von 25,0 % der ausfallenden Einnahmen Seitens der Hundeschule familiaris
  • Sollte der Besitzer / die Besitzerin das entsprechende Tier am vereinbarten Tag nicht in die Obhut der Hundeschule familiaris übergeben und auch keinerlei Stornierung vorgenommen haben, so ist die Hundeschule familiaris berechtigt diese ausfallenden Einnahmen zu 100,0 % einzufordern.
Eine Unterschreitung der Stornierungsfristen Seitens des Besitzers / der Besitzerin des Tieres wegen gesundheitlicher Gründe (Unfälle), familiärer Sizuationen (Sterbefall, Trennung etc.) und Gründen naturbedingter Umstände (höhere Gewalt) ist prinzipiell kostenfrei, sofern es der Belegschaft der Hundeschule familiaris bis zum Abgabetermin entsprechend mitgeteilt wurde. Sollte die Mitteilung verspätet erfolgen, so ist der Besitzer / die Besitzerin verpflichtet die Zeiten von Reservierungsbeginn bis zur Mitteilung zu 100,0 % der Hundeschule familiaris zu erstatten.


6. Abschluss und Kündigung des Dienstleistungsvertrages (Hundetagesstätte)

Im Falle eines Dienstleistungsvertrages ist der Besitzer / die Besitzerin verpflichtet bei Vertragsabschluss eine Kaution in Höhe der aktuellen Monatspauschale in der Hundeschule familiaris in bar zu hinterlegen. Diese Kaution dient der Hundeschule familiaris als Sicherheit für folgende Wahrscheinlichkeiten:
  • Begleichung ausbleibender Forderungen Seitens der Hundeschule familiaris für erbrachte Dienstleistungen
  • Kosten für Instandsetzungsarbeiten von Schäden welcher der betreffende Hund am Eigentum der Hundeschule familiaris und derer Belegschaft verursacht hat, sofern diese nicht auf einen Fahrlässigkeit Seitens der Hundeschule familiaris und derer Belegschaft zurückzuführen sind
  • Kosten für die Behandlung verletzter anderer in Obhut befindlicher Tiere oder deren Besitzer / deren Besitzerinnen, sofern diese nicht auf fahrlässige Handlungen der Belegschaft der Hundeschule familiaris zurückzuführen sind
Sollte einer dieser Fälle zutreffend sein und die geleistete Kautionszahlung dazu Seitens der Hundeschule familiaris verwendet worden sein, so ist der Besitzer / die Besitzerin des entsprechenden Tieres verpflichtet die volle Höhe der Kaution zeitnah widerherzustellen. Bis zur Widerherstellung der vollen Kautionshöhe ist der Dienstleistungsvertrag ruhend und es erfolgt keinerlei Inobhutnahme des Hundes Seitens der Belegschaft der Hundeschule familiaris. Sollte die Kaution nicht zur Begleichung der entsprechenden Forderung ausreichen bleibt die Pausierung des Dienstleistungsvertrages (sofern dieser nicht beendet wurde) aufrecht bis zum Zeitpunkt der vollständigen Forderungsbegleichung Seitens des Besitzers / der Besitzerin.
Beide Vertragsparteien haben das Recht den bestehenden Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form und Angabe der Gründe jeweils zum Monatsersten des folgenden Monats zu kündigen.

7. Haltungsform der Tiere während des Aufenthaltes in der Hundeschule familiaris

!!! Die Hundeschule betreibt ausnahmslos eine Zwingerhaltung der Tiere. Jegliche andere Haltungsformen werden Seitens der Hundeschule familiaris nicht angeboten !!!

Die Zwinger bestehen aus einem Innebereich und einem zugehörigen Außenbereich von jeweils 4,0 m² Grösse. Die Außenbereiche sind so gestaltet, dass ein Verletzungsrisiko der Tiere untereinander oder der Tiere selbst auf ein Minimum reduziert ist.Der Außenbereich steht den jeweiligen Tieren im Zeitraum von 07:00 Uhr bis maximal 22:00 Uhr frei zur Verfügung, sofern es der Betriebsablauf zulässt.In der Zeit zwischen spätestens 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr am Folgetag steht dem Tier alleinig der Innenbereich zur Verfügung. Dieser Innenbereich ist am Boden und an den Wänden gefließt und durch eine Tür entsprechend gesichert. Die Liegefläche für das Tier ist durch eine Fußbodenheizung jederzeit beheizbar, was für den Zeitraum von Oktober bis Februar als Standard betrachtet wird. Dieser Bereich dient ferner in erster Linie der Versorgung des Tieres und der Gewährleistung einer von außen geschützten Übernachtung des Tieres. Jedes Tier hat seinen eigenen Zwinger und darin keinen Kontakt zu anderen, ebenfalls in Obhut befindlichen, Tieren.
Die Zwinger sind an eine Hundewiese in Grösse von ca. 100 m² angeschlossen, welche den Tieren zu regelmäsigen Auslufen zur Verfügung gestellt wird. Diese Wiese ist auf natürliche Art und Weise beschaffen und bewachsen. Durch einen Zaun wird der Bereich der Zwinger vom restlichen Bereich der Hundeschule familiaris abgegrenzt. Ein Kontakt der firmeneigenen Tiere und der in Obhut gegebenen Tiere ist somit jederzeit ausgeschlossen. Bei Eignung des jeweiligen Tieres und ausdrücklichem Wunsch des Besitzers / der Besitzerin wird Seitens der Hundeschule familiaris eine Zusammenführung von maximal 3 getrennt untergebrachter Tiere auf der Hundewiese ermöglicht. Diese Entscheidung der Durchführung obliegt der Belegschaft der Hundeschule familiaris eigenverantwortlich. Für alle Zwischenfälle und deren Folgen haftet der Besitzer / die Besitzerin des jewiligen Tieres in vollem Umfang selbst, sofern nicht ein Tatbestand der Fahrlässigkeit Seitens der Hundeschule familiaris erfüllt ist. Für witterungsbedingte und unvorhersehbare Verletzungen am Tier übernimmt die Hundeschule familiaris keinerlei Haftung gegenüber dem Besitzer / der Besitzerin.

8. Medizinische Versorgung des Tieres und erforderliche Gesundheitsmaßnahmen

Der Besitzer / die Besitzerin stellt sicher, dass eine Kontaktaufnahme unter der im Vertrag angegebenen Telefonnummer Seitens der belegschaft der Hundeschule familiaris zeitnah möglich ist. Dies zählt ebenfalls für den angegebenen Notfallkontakt.
Sollte eine solche Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nicht möglich sein, so ist die Hundeschule familiaris berechtigt alle Bemühungen, ohne Kostenbeschränkung, durch veterinärmedizinisches Fachpersonal einzuleiten und gegebenenfalls auch durchführen zu lassen. Dies betrifft vor Allem innere Verletzungen des Tieres, äußere Verletzungen des Tieres, ernsthafte Erkrankungen des Tieres und gegenenfalls auch den Todesfall eines Tieres. Durch diese Maßnahmen soll die Widerherstellung und das Wohlergehen des Tieres wiedererlangt werden.
Die Belegschaft der Hundeschule familiaris ist in diesem Fall immer verpflichtet eine schriftliche Meldung über den entsprechenden Vorfall dem Besitzer / der Besitzerin auszuhändigen. Ferner wird auch der weitere Werdegang zum betreffenden Vorfall dokumentiert. Sollten diese Maßnahmen aufgrund der Fahrlässigkeit der Hundeschule familiaris erforderlich gewesen sein, so entfallen alle Kosten und Folgekosten bis zur Beseitigung der Mängel am Tier an die Hundeschule familiaris. Im Todesfall eines in Obhut gegebenen Tieres wird Seitens der Hundeschule familiaris eine Neubeschaffung im Vorfeld ausgeschlossen. Die Hundeschule familiaris ist in diesem Fall zur Erstattung des Anschaffungspreises verpflichtet, sofern der / die Geschädigte entsprechende Nachweise vorlegen kann. Eine von veterinärmedizinischem Fachpersonal angeordnete Euthanasie oder eine Tötung durch Angehörige der ausführenden / vollziehenden Gewalt (im Dienste der Bundesrepublik Deutschland) ist davon Seitens der Hundeschule familiaris ohne Haftung. Dazu zählen unter anderem Polizei, Ämter und Behörden des Bundes und der Länder der Bundesrepublik Deutschland.

9. Rechnungen, Preise und Zahlungsmodalitäten

Die aktuell geltenden Preise der Hundeschule familiaris für Dienstleistungen oder angebotene Waren sind auf der Homepage (www.hundeschule-familiaris.de) einsehbar.Ferner erhält jeder Vertragspartner / jede Vertragspartnerin bei Vertragsabschluss eine, zum entsprechenden Zeitpunkt, aktuelle Preisübersicht in Papierform.
Als Berechnungsgrundlagen der Hundepension zählen die jeweiligen Kalendertage von 00:00 - 24:00 Uhr. Die tatsächliche Uhrzeit der Abgabe und der Abholung des Tieres sind dabei irrelevant. Somit werden auch diese Tage als volle Pensionstage berechnet. Alle Zahlungen im Rahmen eines Pensionsvertrages erfolgen ausnahmslos als Barzahlung in der Hundeschule familiaris bei Abholung des Tieres. Bei einem Pensionsaufenthalt des Tieres über 14 Kalendertage am Stück verlangt die Hundeschule familiaris eine Anzahlung von 50,0 5 der zu erwartenden Komplettsumme vom Besitzer / von der Besitzerin in bar am Abgabetag.
Bei einem Erwerb von anderweitigen Waren in der Hundeschule familiaris erfolgt die Bezahlung der Kaufsumme in der Hundeschule ebenfalls in bar.
!!! Eine Kartenzahlung in der Hundeschule familiaris ist bereits im Vorfeld ausgeschlossen !!!
Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages werden lediglich die tatsächlich genutzeten Kalendertage der Betreuung berechnet. Dabei wird jedoch nicht die tatsächliche Nutzungsdauer, sondern der entsprechende komplette Kalendertag einbezogen. Eine Anmeldung des Tieres vorab erfolgt lediglich im Sinne der Organisation des Betriebsablaufes der Hundeschule familiaris und ist nicht bindend. Erfolgt keine entsprechende Anmeldung im Vorfeld, so besteht für den Vertragspartner / die Vertragspartnerin kein rechtlicher Anspruch auf die garantierte Bereitstellung eines Betreuungsplatzes in der Hundeschule familiaris. Kurzfristige Betreuungen sind, nach Absprache mit der Belegschaft der Hundeschule familiaris, jedoch möglich.
Die Forderungen gestellter Rechnungen sind im Zeitrahmen von 14 Tagen an die Hundeschule familiaris zu begleichen. Dabei ist unbedingt die Angabe der entsprechenden Rechnungsnummer notwendig. Bei ausbleibender Zahlung behält sich die Hundeschule familiaris das Recht vor entsprechende Schritte einzuleiten. Die Mehrkosten belaufen sich
  • 10,00 € bei der ersten Zahlungserinnerung
  • 15,00 € bei der zweiten Zahlungserinnerung
  • 20,00 € bei der dritten und letzten Zahlungserinnerung
Nach einem Zeitraum von 14 Tagen nach der Zustellung der dritten Zahlungserinnerung werden Seitens der Hundeschule familiaris rechtliche Schritte gegen die säumige Person eingeleitet.

10. Datenschutz

Die Hundeschule familiaris verpflichtet sich zur strikten Einhaltung des aktuell in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Datenschutzgesetzes. Darunter fällt auch das Informationsverbot Seitens der Belegschaft gegenüber Dritten, sofern es nicht gegen die derzeitigen Rechtvorschriften der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
Die Belegschaft der Hundeschule ist zur absoluten Diskretion in Bezug auf gespeicherte Daten der Kunden und Kundinnen und deren Tiere verpflichtet. Die Datenspeicherung erfolgt ausschließlich in Papierform. Eine digitale Datenspeicherung ist ausgeschlossen.
Die Belegschaft der Hundeschule familiaris unterliegt in allen Fragen der Information oder Auskunft Seitens der Kunden und Kundinnen einer strikten Verschwiegenheitspflicht. Von dieser Pflicht entbunden kann die Belegschaft der Hundeschule familiaris nur durch Behörden, Ämter und staatliche Sicherheitsorgane im Rahmen der entsprechenden Rechtsgrundlagen der Bundesrepublik Deutschland. Ferner entfällt diese Schweigepflichtserklärung wenn es sich um geschäftsschädigende Einflüsse zu Lasten der Hundeschule familiaris handelt oder zur Aufdeckung krimineller Handlungen dient.

11. Gerichtsstand

Bei Rechtsstreitigkeiten jeglicher Art zwischen den Vertragsparteien im Rahmen der Geschäftsbeziehungen ist der Ort Chemnitz im Bundesland Sachsen der Bundesrepublik Deutschland ausschlaggebend. Es gelten in allen Fällen die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen und Rechtssprechungen der Bundersrepublik Deutschland.

Chemnitz; den 01. Januar 2024